Einfachere Beantragung von Fördermitteln für Gebäudesanierung

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Die Bundesregierung hat bestehende Förderprogramme zur Gebäudesanierung zusammengefasst. Hier erfahren Sie, wo Sie sich als Hauseigentümer für die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, bewerben können.


Gebäudesanierung in Deutschland: der Markt boomt

Die Bundesregierung gab 2020 rund 8,6 Mrd. Euro für die Förderung energetischer Gebäudesanierungen aus. Davon verschrotteten insgesamt 110.000 Haushalte ihre Ölheizung und tauschten diese gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ein. Das macht circa 1 Prozent des Gebäudebestandes aus, der so jährlich saniert wird. Das Regierungsziel ist dabei klar: bis 2050 sollen Gebäude in Deutschland klimaneutral sein.

Um die Zielvorgabe einzuhalten und Menschen zur Modernisierung ihrer Immobilie zu bewegen, wurden die Verfahren rund um das Beantragen von Zuschüssen und Krediten vereinfacht. Die neue BEG bündelt dabei das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der staatlichen Förderung KfW sowie die Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Modernisierungs- und Sanierungswillige sollen entsprechend mit einem einzigen Antrag alle Angebote von KfW und BAFA ausschöpfen können. Außerdem soll mit der BEG, der Einsatz erneuerbarer Energien stärker gefördert werden.


Start der ersten Phase: Bezuschussung von BAFA und BEG

Seit Januar startet nun die erste Phase: Hausbesitzer, Unternehmer sowie Gemeinden können Zuschüsse für kleinere Modernisierungsvorhaben beim BAFA beantragen. Beispielsweise bei Ersetzen der Ölheizung durch eine auf erneuerbare Energien basierende Heizungsanlage, werden 45 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet.

Antragsteller, die sich einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, bekommen weitere 5 Prozent vom BAFA.

Zuschüsse im Rahmen der BEG EM können sein:

  • Zur besseren Wärmedämmung
  • Erneuerung der Fenster und Türen
  • Baubegleitung

Bei letzterem, wird ein Experte beauftragt, der wiederrum Sanierungsmaßnahmen empfiehlt.

Die Höhe der förderfähigen Kosten ist auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Bei Gewerbeimmobilien werden rund 15 Mio. Euro gefördert.


Bonuszahlungen für besonders nachhaltige Gebäude

Ab Juli profitieren auch Immobilienbesitzer, die eine Vollsanierung anstreben und Bauherren, die neue Wohngebäude planen, von den Zuschüssen der BEG. Hier sind Zuschüsse von bis zu 48.000 Euro möglich, wenn das gesamte Haus energetisch saniert werden soll. Für diese Art des Zuschusses ist bis Ende des Jahres noch die KfW zuständig, im Rahmen der BEG Wohngebäude, vergibt sie ab Juli unter anderem Boni für besonders nachhaltige Gebäude sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien. Ab Januar 2023 ist dann das BAFA für alle Förderungen zuständig. Für die Finanzierung von Gebäudesanierungen wird weiterhin die KfW zuständig bleiben.

Generell sollten sich Eigentümer bei einer Sanierungsplanung von einem Experten beraten lassen.

[Quelle: capital.de]